| Unsere
AGB
Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge
zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten. Anwendbares
Recht Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflichten
des Absenders und Fahrzeuggestellung Der Absender unterrichtet Best Umzüge
rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen,
die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen
neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine
auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör;
Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu
stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist. Stornokosten
Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so
wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart: - bei einer Kündigung,
die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme;
- bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme Übergabe
des Gutes Das Transportgut wird der Firma Best Umzüge unverpackt
übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur
geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies
noch vor dem Entpacken der Firma Best Umzüge angezeigt wird. Erhöhung
der Vergütung Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung
erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Best Umzüge berechtigt, die vereinbarte
Vergütung anteilig zu erhöhen. Verzug,
Aufrechnung Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder
sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung,
sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Best Umzüge darf
im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum
Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt
dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank
der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag,
und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus
ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der
Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufgerechnet werden. Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Fa. Best Umzüge wird auf 620,00 € je Kubikmeter Hubraum
beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In
diesem Fall schließt Best Umzüge eine gesonderte Versicherung für
diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt
der Absender. Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende
Gefahren zurück zu führen ist: - Beförderung von Edelmetallen,
Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; - Behandeln,
Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; - Beförderung von
nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern; - Verladen oder
Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen
an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer
den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der
Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. - Beförderung
lebender Tiere oder Pflanzen; - natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch
Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet. Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
- wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer
nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;
- wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer
nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451
f HGB. Pfandrecht
Best Umzüge hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen
ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte
Entgelt noch nicht geleistet wurde. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig
der Sitz der Fa. Best Umzüge vereinbart. Salvatorische
Klausel Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag
im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet,
bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich
gewollten Ergebnis am nächsten kommen. Vereinbarung deutschen
Rechts Es gilt deutsches Recht. Links
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