Parkverbot / Halteverbot beim Umzug in Berlin

ParkverbotEs ist in Berlin fast überall dasselbe. In einigen Gegenden verfügen die Wohnhäuser über Tiefgaragen oder es gibt die Möglichkeit, eine Reihengarage zu mieten. Doch sobald sich Besuch in Berlin anmeldet, sollte er besser mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihnen nach Hause kommen. Wie verhält es sich bei Ihrem Umzug? Um Ihnen für Ihren Umzug eine gewisse Transparenz zu bieten, haben wir uns bei BEST-UMZÜGE entschieden, das Be- und Entladen auf Stundenbasis abzurechnen.  Lange Abtragewege von Ihrer Haustüre zu unserem Möbelwagen führen zu einer längeren Umzugsdauer und somit zu unnötigen Kosten für Ihren Umzug.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, über BEST-UMZÜGE ein Halteverbot einrichten zu lassen. Dazu müssen wir in Berlin mindestens 10 Tage zuvor die Schilder stellen lassen, in anderen Städten kann die Dauer variieren. Damit das Halteverbot wirksam wird, wird uns über die Ämter eine Genehmigung für das Halteverbot ausgestellt. Die Fläche der Schildergestellung vor Ihrer Haustüre ist so lang wie unser Möbelwagen zuzüglich Rangier- und Beladefläche. Fahrzeuge, die bei der Gestellung bereits in diesem Areal parken, werden notiert. Fahrzeuge, die am Umzugstag in unserem Halteverbot stehen, werden auf Kosten der Halter abgeschleppt, es sei denn, sie standen bereits beim Aufstellen der Schilder dort. Denn diese Halter sind womöglich verreist und konnten das Halteverbot nicht bemerken, folglich auch Ihre Fahrzeuge nicht entfernen. In einigen Städten wird auch der Ventilstand der einzelnen Reifen notiert, um ein Wegfahren und erneutes Parken zu verhindern.

Sollten Sie in einer Fußgängerzone wohnen, bzw. Ihr Umzug dorthin führen, beantragen wir bei den Ämtern eine Einfahrtgenehmigung für unseren Möbelwagen. Auch bei bestehendem Parkverbot können Sie durch eine Anfrage über BEST-UMZÜGE eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Allerdings kommt es bei der Genehmigung für das Parken im Parkverbot auf die Umstände an. Unseren Erfahrungen nach reagieren Ämter sehr entgegenkommend, wenn durch unseren Möbelwagen im Parkverbot zwar der fließende Verkehr geringfügig behindert wird, ansonsten aber keine Beeinträchtigungen entstehen. Ämter verweigern die Genehmigung grundsätzlich, wenn dadurch Rettungswege blockiert werden, oder uneinsichtige Einmündungen entstehen. Aber auch in diesem Fall haben wir eine Lösung für Sie parat. Wir stellen unseren Möbelwagen an einer geeigneten Stelle ab und eröffnen mit einem kleineren Lieferwagen einen Shuttleverkehr zu Ihrer Wohnung. Sollte das Problem mit dem Parkverbot nicht in Berlin entstehen, bitten wir um die Unterstützung durch Partnerspeditionen der BEST-UMZÜGE. Um die Anweisungen der Ämter legal zu umgehen, würden wir Sie bitten, ein oder zwei Pkw-Plätze für unseren Van im Vorfeld mit Ihrem eigenen Fahrzeugen zu blockieren.